Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein professioneller Entwurf und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen ausdrücklich, diese AGB von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin prüfen zu lassen, bevor sie rechtsverbindlich verwendet werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Sanierungs-, Rückbau-, Abbruch- und Entsorgungsleistungen zwischen der NuVa Sanierungsservice- und Dienstleistung GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen, Zugänge, Genehmigungen und sonstigen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unterlassenen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 6 Ausführungsfristen

Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Kündigung

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber vor vollständiger Leistungserbringung ist nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Auftragnehmer möglich.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (38226 Salzgitter). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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